In geregelten Bahnen
Normen und Regelwerke für den Schwimmbadbau
Die Auskleidung von Schwimmbädern mit keramischen Fliesen und Platten wird innerhalb des Fliesenlegerhandwerks nach wie vor als eine der Königsdisziplinen angesehen. Zwar wurde der Einsatz von Fliesen im Schwimmbadbau in den letzten Jahren von einigen Beteiligten kontrovers diskutiert, nichtsdestotrotz führt an keramischen Belägen – allen voran aus hygienischer und gestalterischer Sicht – kein Weg vorbei.
Mit der Zunahme des Einsatzes von Stahlbecken in jüngerer Zeit sind auch deren konstruktionsbedingte Schwächen vermehrt in das Bewusstsein von Planern und Bauherren gerückt. Für das Fliesengewerbe ist es daher essentiell, alte Verfahrensweisen zu hinterfragen und gegebenenfalls durch modernere, bewährte Techniken zu ergänzen.
Veröffentlichung des neuen ZDB-Merkblatts „Schwimmbadbau“
Vor diesem Hintergrund wurde das ZDB-Merkblatt „Schwimmbadbau“ im Jahr 2019 umfassend überarbeitet. Damit sollte zum einen eine Anpassung an die aktuellen Normen erfolgen, zum anderen wollte man sich auf den titelgebenden Kernbereich konzentrieren und somit Planern und ausführenden Betrieben einen übersichtlichen Leitfaden an die Hand geben.
Was sofort auffällt: Mit 18 Seiten ist das neue Merkblatt wesentlich kompakter als die Vorgängerversion aus dem Jahr 2012.

Entfallen sind z. B. Hinweise zur Erstellung der Betonkonstruktion und zur Abdichtung von angrenzenden Duschräumen. Des Weiteren wurde das Merkblatt an die aktuellen Abdichtungsnormen DIN 18534, DIN 18535 und DIN EN 14891 angepasst.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Für die Erstellung von neuen Konstruktionen wird grundsätzlich ein Becken aus WU-Beton empfohlen. Eine Abdichtung im Verbund kann optional als Schutz für den Beton oder gegen Ausblühungen erstellt werden.
- Für die Nachbehandlung der WU-Beton-Konstruktion wird empfohlen, die angegebenen Zeiten aus der DIN 1045-3 zu verdoppeln. Damit soll die Rissbreitenbeschränkung des Betonkörpers eingehalten und Formänderungen durch Schwindung weitgehend vermieden werden.
- Für einen reibungslosen Ablauf wird die Erstellung eines Bauzeitenplans empfohlen. Als Richtwert für die Wartezeit bis zur Bekleidung des WU-Beckens werden weiterhin 6 Monate empfohlen.
- Vor Beginn der Arbeiten ist die Konstruktion grundsätzlich auf Eignung (z. B. Maßhaltigkeit) zu prüfen.
- Die Betonoberfläche bedarf grundsätzlich einer mechanischen Vorbehandlung, um einen sicheren Haftverbund zu gewährleisten.

- Neu erstellte Konstruktionen müssen eine Haftzugfestigkeit von mindestens 1,5 N/mm2 aufweisen.
- Für eine sichere Verarbeitung der bauchemischen Produkte werden Baustellentemperaturen von >15 °C und <65% r. F. empfohlen.
- Vor Beginn der Arbeiten oder nach Fertigstellung der Verbundabdichtung ist das Becken grundsätzlich einer 14-tägigen Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dafür sollte gechlortes Füllwasser verwendet werden, um einen mikrobiologischen Befall in diesem frühen Stadium der Erstellung zu vermeiden. Im Anschluss ist das Becken zu säubern und zu desinfizieren.
- Die Stauwasserhöhe ist in jedem Fall dem tatsächlich geplanten Höchstwasserstand anzupassen. Bei Konstruktionen mit hochliegendem Wasserspiegel wird zusätzlich die Dichtheit des Beckenkopfes überprüft.
- Die Ausführung der Abdichtung im Verbund kann unter Berücksichtigung der Wasserqualität mit Reaktionsharz (RM) oder Kunststoff-Mörtel-Kombination (CM) erfolgen. Die gewohnten Mindesttrockenschichtdicken von 1 mm bzw. 2 mm entsprechen der DIN 18535 und bleiben unverändert. Der verwendete Verlegemörtel muss der DIN EN 12004 entsprechen und ein CE-Zeichen tragen.

Mosaik erwünscht, Großformate eher nicht
Insbesondere im Privatsektor werden vermehrt großformatige Fliesen auch im Schwimmbad nachgefragt. Dies kann zu einem unerwünschten, gefährlichen Spannungsaufbau im Becken führen, der durch den kleinen Fugenanteil weiter verstärkt wird. Zudem können beim Einsatz von mineralischen Verlegewerkstoffen deutlich sichtbare, unschöne Ausblühungen in der Wasserwechselzone entstehen. Grundsätzlich sind solche Ausführungen machbar, bedürfen aber einer besonderen Planung. Das Merkblatt sieht hierzu Folgendes vor:
- Das Fliesenformat sollte eine Größe von 0,18 m2 und eine Kantenlänge von 0,6 m nicht überschreiten. Größere Formate erfordern sorgfältige Planung.
- Die Fliesendicke sollte mindestens 6 mm und die Fugenbreite 3 mm betragen. Mosaike sind von der Regelung selbstverständlich ausgenommen.
- Bei vorderseitig verklebten Mosaiken wird explizit auf die Gefahr der Verkeimung hingewiesen. Der nach dem Abziehen des Papiers auf der Vorderseite des Mosaiks befindliche Klebstoff ist gründlich abzuwaschen und der Belag vor der Verfugung z. B. mit Bleichlauge zu desinfizieren.

Schwimmbadbau abgeschlossen, jetzt bloß keine Fehler machen
Einer der größten Fehler im Schwimmbadbau passiert meistens zum Ende des Projekts – das zu frühe Befüllen des Beckens. Oft soll hier zumindest ein Teil der vorherigen Bauzeitverzögerungen wieder aufgeholt werden. Eine vollständige Aushärtung der bauchemischen Produkte ist allerdings für eine dauerhafte Konstruktion unerlässlich. Zu den Trocknungszeiten, der Erstbefüllung und der Wartung sieht das ZDB-Merkblatt vor:

- Empfohlene Trocknungszeit von 28 Tagen vor der Befüllung.
- Im Betrieb und bei der Wartung sind starke Temperaturschwankungen zu vermeiden. Zudem sollte das Becken langsam und mit Augenmaß befüllt und geleert werden, um den Fliesenbelag nicht zu starken Spannungen auszusetzen. Die Erstbefüllung sollte daher mit einer Wasserhöhe von 3 cm beginnen, bevor nach einer Wartezeit von 3 Stunden die Befüllung mit ca. 5 cm pro Stunde fortgesetzt wird.
- Wartungsarbeiten sollten zeitlich auf ein Minimum beschränkt bleiben, während das Becken feucht gehalten werden sollte, um ein vollständiges Austrocknen der Konstruktion zu vermeiden.